Die Aufgabenbereiche der Gemeinderäte
Die Gemeinderäte werden alle sechs Jahre von den Wählern der Gemeinde für 6 Jahre gewählt. Jede Gemeinde hat einen Gemeinderat, das Legislativorgan der Gemeinde. Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Der Gemeinderat regelt alle Angelegenheiten von kommunalem Interesse; er berät oder gibt seine Stellungnahme ab, wann immer seine Beratungen oder Stellungnahmen durch Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben oder von einer höheren Behörde verlangt werden. Der Gemeinderat ernennt, entlässt und entlässt die Beamten und Angestellten der Gemeinde.